Auch die Urne muss ins Grab

Aller Werbung zum Trotz: Der Friedhofszwang gilt in Deutschland auch für Feuerbestattungen. Die Aufbewahrung einer Urne auf dem heimischen Kaminsims ist nicht erlaubt.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas warnt die Verbraucher vor irreführender Werbung von Bestattern für die Umgehung des Friedhofszwangs. In Deutschland herrscht in allen Bundesländern die Pflicht zur Beisetzung. Es ist nicht legal, Urnen mit Totenasche langfristig zu Hause aufzubewahren.

Augsburger Allgemeine vom 14.04.2011

25. November 2011

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Verdacht: Leichen illegal eingeäschert

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